Barrierefreiheitsgesetz: Was bedeutet es für Websites und Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betrifft Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten – vor allem im digitalen Bereich. Ab dem 28. Juni 2025 müssen diese sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind. Stell dir vor: Ein Onlineshop, der für alle Nutzer zugänglich ist, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Was bedeutet das konkret? Hier eine kompakte Übersicht: Doch was bedeutet das konkret? Hier eine kompakte Übersicht:
Den umfangreichen Artikel der WKO kannst du hier lesen: https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz
Was regelt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG setzt die europäische Richtlinie RL (EU) 2019/882 um und legt fest, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Ein typisches Beispiel ist ein Online-Banking-Portal, das durch barrierefreie Gestaltung auch von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden kann, etwa durch Screenreader-Kompatibilität und klare Kontraste. Konkret bedeutet das:
- Barrierefreiheitsanforderungen: Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich, auffindbar und nutzbar sein.
- Marktüberwachung: Das Sozialministeriumservice überwacht die Einhaltung der Anforderungen.
- Ausnahmen: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Euro Umsatz) sind von einigen Pflichten ausgenommen, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie keine umfangreichen Barrierefreiheitsnachweise erbringen müssen.
Welche Websites und Unternehmen sind betroffen?
Das Gesetz gilt für viele Produkte und Dienstleistungen, darunter auch digitale Angebote wie Websites und Apps. Beispiele:
- E-Commerce: Onlineshops, Hotel- und Reiseportale sowie Plattformen für Online-Terminbuchungen.
- Bankdienstleistungen: Online-Banking-Websites und Apps.
- Kommunikation: Dienste wie Internet- und Videotelefonie oder Online-Messengerdienste.
Auch wenn deine Dienstleistung selbst nicht unter das BaFG fällt, kann deine Website betroffen sein. Zum Beispiel müssen Websites, die über elektronische Geschäftsverkehrsdienste wie Online-Buchungen oder digitale Mitgliedschaften verfügen, barrierefrei gestaltet sein.
Barrierefreiheitsanforderungen für Websites
Damit eine Website als barrierefrei gilt, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mehrkanalige Wahrnehmung: Informationen müssen über mindestens zwei Sinne erfassbar sein, z. B. visuell und akustisch. Ein Beispiel wäre eine Videopräsentation, die sowohl Untertitel als auch eine Audiodeskription bietet.
- Lesbarkeit: Große Schriftarten, hoher Kontrast und anpassbare Abstände. Zum Beispiel könnten Texte so gestaltet sein, dass sie auch bei starkem Zoom noch klar lesbar bleiben.
- Einfache Bedienung: Barrierefreie Texte, Vorlesefunktionen und intuitive Navigation. Beispielsweise sollte die Website vollständig über die Tastatur bedienbar sein.
- Kontaktmöglichkeiten: Leicht auffindbare Hilfe wie Hotlines oder Chatfunktionen.
Beispiele aus der Praxis
- Fußpflegeunternehmen mit Online-Buchungssystem:
- Mehr als 10 Mitarbeiter: Die gesamte Website muss barrierefrei sein.
- Weniger als 10 Mitarbeiter: Keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit.
- Onlineshop:
- Produktinformationen müssen in einfacher Sprache verfügbar sein.
- Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen in mehreren Formaten angeboten werden (z. B. Text und Audio).
Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Das Sozialministeriumservice kann Verstöße mit Geldstrafen bis zu 80.000 Euro ahnden. In der Regel wird jedoch zunächst eine Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt, bevor Strafen verhängt werden. Kleine Unternehmen profitieren von milderen Regelungen, und Erstverstöße werden nach dem Prinzip „Beraten vor Strafen“ behandelt.
Was solltest du jetzt tun?
- Prüfe deine Website: Entspricht sie den Barrierefreiheitsanforderungen?
- Plane rechtzeitig: Anpassungen können Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen.
- Lass dich beraten: Fachleute für Barrierefreiheit können dir helfen, die Anforderungen effizient umzusetzen.
Das Barrierefreiheitsgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, deine Zielgruppe zu erweitern und einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft zu leisten. Wenn du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, melde dich gerne bei uns!